Meinst Du das dass auf Dauer hält?
Beiträge von DVD
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Ich weis es nicht 100%ig. Deswegen die Frage.
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Manchmal sind die Wege des Herren unergründlich, genauso wie Deine. Auf die Idee muss man erstmal kommen. Sieht gut aus. Wer hat genäht? :tongue:
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Kann ich machen. Musst Dich aber bis morgen Mittag gedulden.
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Offiziell darf man das in der Form nicht machen.
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Zitat
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.Hey Leute ich hab grad mal die STVO zur Hand genommen, weil mir ein Zöllner mal sagte man darf mit Standlicht und Neblern fahren. Ich hab also mal den Bereich des Absatzes markiert damit Ihr wisst worum es geht.
Jetzt hab ich aber noch eine Frage dazu. Brauch ich nun noch die Begrenzungsleuchten oder reicht Standlicht und Nebler aus??? -
So auch diese sind endlich verbaut.
Benötigtes Werkzeug:
10er Ringschlüssel
Ratsche mit Torx T40
Ratsche mit 10er Nuss
Spitzzange für die mit großen Händen
Dremel -
Jupp, bin grad fertig geworden. Und was sagt Ihr?
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Zitat
Original von burny458
Nur ein E-Zeichen reicht wohl nicht aus.Rischtich. Nur wenn der Anbieter schreibt das die Teile zulässig in der STVZO sind sollte man davon ausgehen das es keine Probleme gibt. Andernfalls kann man wegen falscher Angaben in der Artikelbeschreibung gegen den Anbieter rechtliche Schritte einleiten.