Habs noch nicht probiert.........bin aber kurz davor!!!!!:baby:
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Das mit dem Stecker vom Sitzbelegungssensor würde ich lassen. Man kann das im Schalttafeleinsatz einfach umcodieren und gut, fünf Minuten arbeit und macht eigentlich jede Fachwerkstatt! Bei uns ist das überhaupt kein Problem, wenn der Kunde das wünscht bekommt er das, muss er ja selber verantworten! MfG Michl
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kurze Frage: Habe mir einen Octavia II bestellt. Bimmelt der auch, wenn man den Schlüssel im Zündschloss stecken lässt und die Türe öffnet?
Kann man das abstellen (lassen)?
Danke! -
Nein, wenn man die Tür öffnet nicht.
Die Vertragswerkstatt darf es nicht entfernen, da es Teil der Betriebserlaubnis ist!
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Zitat
Die Vertragswerkstatt darf es nicht entfernen, da es Teil der Betriebserlaubnis ist!Das ist eine Fehlinformation! Habe selbst vor dem Deaktivieren mit dem TÜV gesprochen: Ist nicht relevant, darf deaktiviert werden.
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Super, Danke für die Info.
Dann werd ich das beim nächsten KD auf die Liste nehmen!
Wenns kein Vermögen kostet.........
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Ich habe mich etwas undeutlich ausgesprochen:
Deaktivieren darf man, die Betriebserlaubnis erlicht NICHT (Aussage TÜV)
Das eine Vertragswerkstatt es nicht darf, habe ich auch schon gehört.....
Zitatkurze Frage: Habe mir einen Octavia II bestellt. Bimmelt der auch, wenn man den Schlüssel im Zündschloss stecken lässt und die Türe öffnet?
Kann man das abstellen (lassen)?
Danke!
Das Gebimmel wird erst aktiv, wenn das Fahrzeug bewegt wird. Sonst bleibt nur die Lampe an.