Fahren mit Standlicht

  • Bedeutung Standlicht


    Mit Standlicht (auch Begrenzungslicht) wird das stehende Fahrzeug beleuchtet. Dies ist erforderlich, wenn es bei Dunkelheit abgestellt wird, etwa außerorts auf dem Seitenstreifen (außerorts auf der Fahrbahn ist beim Halten oder Parken Abblendlicht vergeschrieben). Auch beim Warten vor einer geschlossenen Schranke sollte nach Möglichkeit auf Standlicht heruntergeschaltet werden, um Personen auf der anderen Seite nicht zu blenden.


    Auszug aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie


    So ganz wichtig! Gut durchlesen!


    In Deutschland ist es verboten, bei Beleuchtungspflicht (also entsprechende Licht- und Witterungsverhältnisse) mit Standlicht alleine zu fahren, siehe §17 II StVO. Ansonsten ist das Fahren mit Standlicht nicht explizit verboten und damit erlaubt, da sich der §17 II StVO auf den Absatz 1 bezieht.


    --> Und der Absatz 1 sagt aus <--


    "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein."


    Also das Fazit aus der ganzen Geschichte:


    Es darf mit Standlicht gefahren werden, wenn es die Witterungsumstände zulassen (wie oben schon erklärt)


    Ich hab das nur mal aus Wikipedia und aus der StVO. Wer dann mit Standlicht fährt, tut das auf eigene Gefahr. Aber trotzdem weiterhin eine gute Fahrt