ZitatAlles anzeigen
Berlin (dpa/gms) - Unabhängig von der Art der Bereifung kommt im Winter bei einem verschuldeten Unfall die Haftpflichtversicherung für die Schäden des Opfers auf.
Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin. Nach einer Präzisierung der Straßenverkehrsordnung ist im kommenden Winter erstmals eine "geeignete Bereifung" für die jeweiligen Wetterverhältnisse vorgeschrieben. Laut GDV gibt es daher häufig Unklarheiten über den Versicherungsschutz, wenn bei Eis und Schnee mit Sommerreifen ein Unfall verursacht wird.
Allein bei der Vollkaskoversicherung könnte Autofahrern im Extremfall grobe Fahrlässigkeit entgegengehalten werden, heißt es. Zum Beispiel dann, wenn mit abgefahrenen Sommerreifen im Hochgebirge ein Unfall verursacht wird. Bei der Prüfung des Schadensfalls seien aber immer die genauen Umstände zu berücksichtigen.
Um die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, sollten Autofahrer laut GDV im Winter grundsätzlich nur mit geeigneter Bereifung unterwegs sein. Für das Umrüsten auf Winterreifen spricht, dass deren besonderes Profil und spezielle Gummimischung auch bei niedrigen Temperaturen sowie bei Nässe und Glätte bessere Hafteigenschaften bewirken.
Quelle: web.de
Gut zu wissen. Oder ?