Die Frage nach der "Winterreifenpflicht" in Deutschland
hat in den letzten Jahren immer wieder zu Fragen bei deutschen
Autofahrern geführt. Nun tritt die neue Neuregelung am 04.12.2010
offiziell in Kraft.
"Konkrete Winterreifenpflicht"
Auf eine „konkrete Winterreifenpflicht“ in der Straßenverkehrsordnung
(StVO) haben sich bereits die Verkehrsminister von Bund und Ländern auf
ihrer Herbstkonferenz in Schloss Ettersburg bei Weimar Anfang Oktober
verständigt.
Am Freitag den 26.11.2010 wurde nun eine enstprechende Änderung der
Straßenverkehrsordnung vom Bundesrat beschlossen und tritt in diesen
Tagen mit der Verkündigung des Bundesgesetzblattes in Kraft.
Was legt das Gesetz fest?
Ab sofort sind M+S-Reifen (steht für „Matsch & Schnee“) Pflicht bei
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder
Reifglätte.
Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol auf der
Seitenfläche gekennzeichnet. Diese Reifen haben ein Profil, das bei
winterlichen Straßenverhältnissen wie
Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet.
Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht in der StVO aber auch in
Zukunft nicht auf. Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten
Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest.
Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend
schlechten Straßenverhältnissen. Experten empfehlen jedoch die
Winterreifen nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach
sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem
Auto bleiben.
Sind M+S Reifen dasselbe wie Winterreifen?
Nein, M+S gibt es als Winter- und Ganzjahresreifen („Allwetterreifen“).
Für welche Variante Sie sich entscheiden, ist Ihnen überlassen. Es muss
lediglich ein M+S Reifen sein (Die Bezeichnung befindet sich auf dem
Reifenprofil). Die Bezeichnung gibt an , dass der Reifen auch bei Matsch
und Schnee noch sicher ist (besserer „Grip“ auf der Straße).
Wann tritt die Änderung in Kraft?
Ab dem 4.12.2010! Die lange erwartete Winterreifenpflicht wurde am
3.12.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Neuregelung tritt am
Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Ab dann sollte man schnellstmöglich Winterreifen kaufen, wenn für seine Region Schnee oder Eis angekündigt sind.
Für wen trifft die Neuregelung zu?
Die Neuregelung der Winterreifenpflicht trifft für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer zu.
Wichtig: Nicht nur bei ihrem eigenen Fahrzeug sollten M+S Reifen
montiert sein, auch bei einem Mietwagen sind Sie dafür verantwortlich,
dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind.
Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.
Kontrolliert die Polizei die Bereifung?
Die Polizei kann relativ leicht durch einen Blick auf das Reifenprofil
erkennen, ob auf einem Fahrzeug entsprechende M+S Reifen montiert sind.
Riskiert man mit Falschbereifung seinen Versicherungsschutz?
Ja, die Kaskoversicherung kann bei einem Unfall teilweise oder ganz die
Zahlung verweigern, wenn die fehlenden M+S-Reifen Ursache des Unfalls
gewesen sind.
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