Neue TÜV-Regeln 2012
Zum 1. Juli 2012 treten bei der Hauptuntersuchung entscheidende Änderungen in Kraft.
Die Mängelliste wurde von 2500 leichten Mängeln auf 300 leichte Mängel reduziert. Die Folge jedoch: Eine defekte Birne reicht, um keinen HU-Stempel mehr zu bekommen. Auch leichter Ölverlust, etwa Ölnebel am Motor oder Gelenkwellen, oder Reifen an der Verschleißgrenze verhindern das OK des Prüfers. Mängel, die nicht in dessen Beisein abgestellt werden können, führen dazu, dass die Hauptuntersuchung wiederholt werden muss, wodurch zusätzliche Kosten entstehen. Schon ein fehlender Reflektor (Katzenauge) reicht, um zur Nachuntersuchung vorgeladen zu werden.
Offiziell tritt die neue Regelung ab 01. Juli in Kraft. Ab diesem Datum arbeiten alle Prüforganisationen nach vereinheitlichten Prüflisten und Mängelkatalogen.
Der TÜV SÜD informiert in einem kompakten PDF über die Änderungen zur Hauptuntersuchung 2012.