Winterausrüstung. Bei Kraftfahrzeugen muss die Ausrüstung den Wetterverhältnissen angepasst sein. Das bedeutet konkret, im Winter gehört Frostschutzmittel in die Scheibenwaschanlage und auf schneebedeckten Straßen ist das Fahren nur noch mit geeigneten Pneus, sprich Winter- oder Ganzjahresreifen erlaubt. Diese Regelung tritt voraussichtlich zu Jahresbeginn in Kraft. Verstöße sollen mit 20 €, bei Behinderung mit 40 € geahndet werden.
Beleuchtung. Im Rahmen einer EU-Richtlinie darf – wahrscheinlich ab 4/2006 – auch in Deutschland in Tunneln nur noch mit Licht gefahren werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine kurze oder lange Durchfahrt handelt. Diese Regel wird an allen Tunneleinfahrten mit einem neuen Verkehrszeichen angezeigt.
Promillegrenze. Fahranfänger unter 25 Jahren dürfen künftig während der Probezeit praktisch nur noch nüchtern am Steuer sitzen (maximal mit 0,1 oder 0,2 ‰). Wer sich nicht daran hält, muss mit Geldbußen und Punkten rechnen, Fahrverbote sind derzeit nicht vorgesehen.
Drängler. Extrem dichtes Auffahren soll künftig härter bestraft werden. Ein Monat Fahrverbot und mindestens 100 € drohen bei weniger Abstand als 3 D10 des halben Tachowertes – das entspricht zum Beispiel weniger als 15 Meter bei Tempo 100. Wer noch dichter auffährt (weniger als 1D 10 ), soll voraussichtlich mit drei Monaten Fahrverbot und mindestens 250 € bestraft werden.
Helmpflicht. Vermutlich ab Frühjahr kommenden Jahres dürfen Fahrer und Beifahrer von Trikes und Quads, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h aufweisen, nur noch mit Helm unterwegs sein.
Hauptuntersuchung. Bei Pkw sollen künftig auch Zustand und Zuverlässigkeit elektronischer Systeme wie ESP oder Airbag geprüft werden. Außerdem erwarten Experten, dass unter Umständen im kommenden Jahr eine Abgasuntersuchung für Motorräder eingeführt wird.
Verbraucherschutz. Die EU brütet über einer neuen Verbraucherkreditrichtlinie, über die wahrscheinlich im nächsten Jahr viel diskutiert wird. Es geht darum, dass Banken oder Kreditinstitute künftig streng prüfen müssen, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse ihres Kunden sind, bevor sie einen Kreditantrag z. B. für den Autokauf bewilligen dürfen. Der Verbraucher soll damit vor den Folgen seines eigenen Leichtsinns geschützt werden. Schon jetzt warnen Experten, dass die EU mit der neuen Richtlinie weit über das Ziel hinausschießen könnte.
Ausland. Belgien plant zum 31. März eine Reform des Straßenverkehrsrechts, die auch eine Änderung des Bußgeldsystems beinhaltet. Vermutlich werden Verkehrssünden noch teurer und härter bestraft. In Tschechien wird für Führerscheinbewerber voraussichtlich ab 1. 7. 2006 das Wohnsitzprinzip (mindestens 185 Tage) eingeführt. Damit soll der Führerscheintourismus deutscher MPU-Flüchtlinge unterbunden