Bußgeldkatalog 2009

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw:


    Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
    (Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)
    Ab 40 Euro kommen 23,50 Euro Gebühren hinzu.


    innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
    bis 10 km/h 15,- EUR
    11-15 km/h 25,- EUR
    16-20 km/h 35,- EUR
    21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


    außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
    bis 10 km/h 10,- EUR
    11-15 km/h 20,- EUR
    16-20 km/h 30,- EUR
    21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
    41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


    Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
    Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.


    Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
    Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.



    Abstand:


    Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
    Hier bequem über Formular ausrechnen


    bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR


    bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- EUR


    bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
    weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75,- EUR, 1 Punkt
    weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte
    weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160,- EUR, 3 Punkte
    (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
    weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte
    (bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot)
    weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte
    (bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)


    bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
    weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte
    weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180,- EUR, 3 Punkte
    weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot



    Überholen:


    Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 40,- EUR, 1 Punkt
    mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot


    Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
    Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
    Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet 10,- EUR
    Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR
    Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte 25,- EUR, bei Sachbeschädigung 30,- EUR
    Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10,- EUR


    Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 50,- EUR, 3 Punkte
    Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 50,- EUR, 3 Punkte
    und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 75,- EUR, 4 Punkte
    mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot



    Halten und Parken:


    Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten


    Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR


    Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR


    Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR


    ... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR


    Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt


    Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR


    Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR


    Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR


    ... länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR


    Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR


    Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR


    Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
    An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt 5,- EUR
    bis 30 Minuten 5,- EUR
    bis zu einer Stunde 10,- EUR
    bis zu zwei Stunden 15,- EUR
    bis zu drei Stunden 20,- EUR



    Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.):


    Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt


    (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte
    mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
    mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot


    bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
    mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
    mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot


    Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil


    vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- EUR; 3 Punkte


    den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte


    den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
    behindert 60,- EUR; 3 Punkte
    gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte



    TÜV / Abgasuntersuchung:


    Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
    mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
    vier bis acht Monaten 25,- EUR
    mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte


    Abgasuntersuchung:
    Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
    mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
    mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt


    Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR



    Alkohol und Drogen im Straßenverkehr:


    Einen Promillerechner finden Sie unter www.promillerechner.de.


    Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)


    ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug


    ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


    ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis


    Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.


    Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
    Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten
    und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.


    Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
    Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
    Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.


    Berauschende Mittel
    Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy
    500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


    Achtung:
    Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs)
    führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis.
    Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug
    führen, weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt.
    Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU.



    Erhöhung der Regelsätze:


    Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung


    falls diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind, bei:

    40,- EUR: mit Gefährdung 50,- EUR, mit Sachbeschädigung 60,- EUR
    50,- EUR: mit Gefährdung 60,- EUR, mit Sachbeschädigung 75,- EUR
    60,- EUR: mit Gefährdung 75,- EUR, mit Sachbeschädigung 90,- EUR
    75,- EUR: mit Gefährdung 100,- EUR, mit Sachbeschädigung 125,- EUR
    90,- EUR: mit Gefährdung 110,- EUR, mit Sachbeschädigung 135,- EUR
    100,- EUR: mit Gefährdung 125,- EUR, mit Sachbeschädigung 150,- EUR
    125,- EUR: mit Gefährdung 150,- EUR, mit Sachbeschädigung 175,- EUR
    150,- EUR: mit Gefährdung 175,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR
    175,- EUR: mit Gefährdung 200,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR
    200,- EUR: mit Gefährdung 225,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR


    Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt Sachschaden zu folgender Erhöhung:


    40,- EUR: 50,- EUR; 50,- EUR: 60,- EUR; 60,- EUR: 75,- EUR; 75,- EUR: 100,- EUR



    Sonstiges:


    An illegalem Rennen teilgenommen 400,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    Als Veranstalter: 500,- EUR


    Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt


    Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt


    Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR


    Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR; 3 Punkte


    Im Winter mit Sommerreifen gefahren 20,- EUR, bei Behinderung 40,- EUR, 1 Punkt


    Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR; 1 Punkt


    Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt 10,- EUR


    Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30,- EUR


    Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert
    bei einem Kind 40,- EUR, 1 Punkt
    bei mehreren Kindern 50,- EUR, 1 Punkt


    Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt
    bei einem Kind 30,- EUR
    bei mehreren Kindern 35,- EUR


    Umweltschutz: Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR


    Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR


    Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30,- EUR


    Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR


    Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR


    Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50,- EUR, 3 Punkte


    Missachtung des Rechtsfahrgebotes 80,- EUR, 1 Punkt


    Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40,- EUR, 3 Punkte


    Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
    in einer Ein- oder Ausfahrt 75,- EUR, 4 Punkte
    auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 130,- EUR, 4 Punkte
    auf der durchgehenden Fahrbahn 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot


    Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt 70,- EUR, 2 Punkte


    Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75,- EUR, 2 Punkte


    Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50,- EUR, 3 Punkte


    Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt 50,- EUR, 1 Punkt


    Ohne Abblendlich im Tunnel gefahren 10,- EUR
    Wenden im Tunnel 40,- EUR, 1 Punkt
    In der Nothaltebucht unberechtigt gehalten 20,- EUR; geparkt 25,- EUR


    An einer Schranke nicht gehalten 150,- EUR, 1 Monat Fahrverbot
    Eine geschlossene Schranke umfahren 700,- EUR, 3 Monate Fahrverbot



    Straftaten im Straßenverkehr:


    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte
    Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.


    Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge
    Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel 7 Punkte


    Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)
    Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 Punkte


    Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges
    ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte


    Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte


    Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte


    Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte